Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Vincent Elbracht Consulting für Leistungen im Bereich digitaler Lead-Generierung, Online-Marketing und Beratung. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern.

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich & ausschließliche Geltung

1.1 Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Vincent Elbracht Consulting (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber im Bereich der digitalen Lead-Generierung, Online-Marketing-Strategien und Beratungsleistungen.

1.2 Nur Unternehmer: Der Auftragnehmer schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht. Der Auftraggeber sichert zu, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu schließen.

1.3 Vorrang dieser AGB: Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis dieser die Leistung vorbehaltlos erbringt.

1.4 Die AGB gelten für alle Angebote und Verträge sowie für alle künftigen Geschäfte, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

2. Vertragsschluss & Angebot

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:

2.3 Mit Annahme des Angebots erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an.

3. Kein Widerrufsrecht · keine Fernabsatzvorschriften

3.1 Da der Auftragnehmer Verträge ausschließlich mit Unternehmern (§ 14 BGB) schließt, steht dem Auftraggeber kein Widerrufsrecht zu. Die gesetzlichen Vorschriften über Verbraucherverträge, insbesondere über Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (§§ 312 ff., 355 BGB), finden keine Anwendung.

3.2 Ein vertragliches Widerrufs-, Rückgabe- oder Umtauschrecht wird nicht eingeräumt.

4. Verbindlichkeit des Vertrages · keine Stornierung

4.1 Bindungswirkung: Mit seinem Zustandekommen ist der Vertrag für beide Parteien verbindlich. Ein Anspruch auf Stornierung, Rücktritt oder ordentliche (fristgerechte) Kündigung während der vereinbarten Vertragslaufzeit besteht nicht, soweit gesetzlich zulässig.

4.2 Außerordentliche Kündigung: Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) sowie etwaige zwingende gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere nicht bereits darin, dass die vertragsgemäß erbrachten Leistungen nicht den vom Auftraggeber erhofften wirtschaftlichen Erfolg erzielen (z. B. Anzahl, Qualität, Terminwahrnehmung oder Abschlussquote von Anfragen/Leads), oder dass der Auftraggeber mit dem Ergebnis subjektiv unzufrieden ist.

4.3 Folgen unberechtigter Beendigung: Kündigt der Auftraggeber den Vertrag unberechtigt vorzeitig, storniert er die Zusammenarbeit oder verhindert er die Leistungserbringung durch unterlassene Mitwirkung (Ziffer 6), bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf die volle vereinbarte Vergütung bestehen. Der Auftragnehmer muss sich anrechnen lassen, was er infolge der Nichterbringung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwertung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.

4.4 Pauschale: Es wird pauschal vermutet, dass dem Auftragnehmer 90 % der auf die noch nicht erbrachten Leistungen entfallenden Vergütung als Anspruch verbleiben. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ersparte Aufwendungen oder anderweitiger Erwerb höher waren oder dem Auftragnehmer ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Anspruchs vorbehalten.

5. Leistungsumfang & Leistungsänderungen

5.1 Leistungsbeschreibung: Der Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot abschließend beschrieben. Nur die dort aufgeführten Leistungen sind Gegenstand des Vertrages. Der Auftragnehmer schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden (Dienstleistung), nicht den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.

5.2 Umfang ist bindend: Leistungen außerhalb des Angebots werden nicht geschuldet. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform und werden gesondert vergütet. Geringfügige Anpassungen (weniger als 2 Stunden Aufwand) können im Rahmen der laufenden Zusammenarbeit enthalten sein.

5.3 Onboarding & Vorleistung: Kosten für Onboarding, Projektmanagement, Strategieentwicklung und Kampagnenvorbereitung sind im Angebot enthalten und werden als Vorleistung erbracht – unabhängig davon, ob die Kampagne später startet. Diese Leistungen sind auch dann zu vergüten, wenn der Auftraggeber die Zusammenarbeit vorzeitig beendet oder nicht mit der vereinbarten Kampagne startet.

5.4 Einsatz Dritter: Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer und Dienstleister (z. B. Werbeplattformen) einzusetzen.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.

6.2 Der Auftraggeber verantwortet die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte und Angaben (insbesondere Werbeaussagen, Preise, Bild- und Markenrechte).

6.3 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich Leistungsfristen angemessen; hierdurch entstehende Mehraufwände und Wartezeiten kann der Auftragnehmer gesondert berechnen. Die vereinbarte Vergütung bleibt unberührt.

7. Vergütung & Zahlungsbedingungen

7.1 Fälligkeit:

7.2 Zahlungsverzug:

7.3 Zahlungsort: Zahlung per Banküberweisung auf die in der Rechnung angegebene Kontoverbindung.

7.4 Eigentumsvorbehalt: Alle bereitgestellten Materialien und eingeräumten Nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum bzw. beim Auftragnehmer.

7.5 Aufrechnung & Zurückbehaltung: Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht steht ihm nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu.

7.6 Vorauszahlung bei Lead-Generierung: Bei Angeboten, die die Generierung von Anfragen/Leads zum Gegenstand haben, fließt ein Teil der Vergütung unmittelbar in das für den jeweiligen Zeitraum eingesetzte Werbebudget. Die Leistungen für einen Zeitraum können daher erst erbracht werden, wenn die hierauf entfallende Zahlung vollständig beim Auftragnehmer eingegangen ist. Der Auftraggeber leistet insoweit im Voraus (Vorkasse); ein Anspruch auf Leistungserbringung — insbesondere auf die Schaltung von Werbung und den Zufluss von Anfragen/Leads — besteht erst und nur für Zeiträume, für die die Zahlung eingegangen ist. Bei ausbleibender oder verspäteter Zahlung verschiebt sich der Leistungszeitraum entsprechend; ein Verzug des Auftragnehmers tritt hierdurch nicht ein.

8. Laufzeit & Beendigung

8.1 Laufzeit: Die Zusammenarbeit läuft für die im Angebot vereinbarte Dauer. Standardmäßig gilt eine Laufzeit von 3 Monaten (Pilot-Phase), sofern nicht anders vereinbart. Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen (Ziffer 4).

8.2 Kündigung durch den Auftraggeber: Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) und nur in Textform möglich. Im Übrigen gelten die Ziffern 4.3 und 4.4.

8.3 Kündigung durch den Auftragnehmer:

9. Leads & Kundentermine — keine Erfolgsgarantie

9.1 Keine Erfolgsgarantie: Der Auftragnehmer garantiert nicht, dass Anfragen zu Aufträgen führen oder Termine tatsächlich wahrgenommen werden. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht der Eintritt eines wirtschaftlichen Erfolgs.

9.2 Wesen von Leads: „Leads“ sind Anfragen, bei denen Angaben wie Name, Telefonnummer und weitere Daten vorliegen. Termine — auch in den Räumlichkeiten des Auftraggebers — sind lediglich Anfragen und keine garantierten oder bestätigten Beratungsgespräche. Bestätigungen sind nicht möglich, da sie vom Verhalten Dritter (Interessenten) abhängen, das der Auftragnehmer nicht beeinflussen kann.

9.3 Keine Beanstandung wegen Ergebnis: Ausbleibende, wenige oder nicht konvertierende Anfragen sowie das Nichterscheinen von Interessenten stellen keinen Mangel und keinen Grund zur Minderung, zum Rücktritt oder zur Kündigung dar.

9.4 Vorauszahlung: Da ein Teil der Vergütung unmittelbar in das Werbebudget des jeweiligen Zeitraums fließt, setzt der Zufluss von Anfragen/Leads den vorherigen Eingang der auf den Zeitraum entfallenden Zahlung voraus (siehe Ziffer 7.6).

10. Abnahme & Rügepflicht

10.1 Der Auftraggeber hat erbrachte Leistungen und Arbeitsergebnisse unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung, jeweils in Textform und unter konkreter Beschreibung des Mangels zu rügen.

10.2 Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gelten die Leistungen als vertragsgemäß und genehmigt; § 377 HGB gilt entsprechend. Freigaben des Auftraggebers (z. B. von Kampagnen, Texten, Anzeigen) gelten als Abnahme der freigegebenen Leistung.

11. Gewährleistung / Mängelhaftung

11.1 Der Auftragnehmer gewährleistet die ordentliche, fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anerkannten Regeln. Nicht Gegenstand der Gewährleistung sind Erfolg, Umsatz, Reichweite oder Marktentwicklung.

11.2 Subjektive Unzufriedenheit des Auftraggebers begründet keinen Mangel. Ein Mangel liegt nur vor, wenn die Leistung objektiv und nicht nur unerheblich von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht.

11.3 Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge (Ziffer 10) leistet der Auftragnehmer zunächst Nacherfüllung durch Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 12.

11.4 Verjährung: Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die in Ziffer 12.3 genannten Fälle sowie nicht für Ansprüche, für die das Gesetz zwingend eine längere Frist vorschreibt; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

12. Haftung & Haftungsbegrenzung

12.1 Keine Erfolgshaftung: Der Auftragnehmer haftet nicht für das Ausbleiben von Leads oder Terminanfragen, die Nicht-Konversion von Leads in Aufträge, Marktschwankungen, Nachfragerückgang, das Verhalten von Interessenten oder Terminausfälle.

12.2 Haftungsbegrenzung: Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den im Angebot vereinbarten Gesamtbetrag (Auftragswert). Bei einfacher Fahrlässigkeit und Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.

12.3 Zwingende Haftung bleibt unberührt: Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für arglistig verschwiegene Mängel sowie für vom Auftragnehmer übernommene Garantien.

12.4 Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

13. Geistiges Eigentum & Nutzungsrechte

13.1 Eigentümerschaft: Alle vom Auftragnehmer erstellten Konzepte, Texte, Designs, Bilder, Analysen und Strategiedokumente bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht.

13.2 Nutzungsrecht: Der Auftraggeber darf die erstellten Materialien für den vereinbarten Zweck (Kampagne, Marketing) nutzen. Die Weitergabe an Dritte sowie eine Kommerzialisierung (Verkauf, Verleih) sind ohne vorherige Zustimmung in Textform nicht gestattet.

13.3 Nach Beendigung: Der Auftraggeber darf bereits vollständig bezahlte Materialien weiterhin für den vereinbarten Zweck nutzen. Ein Anspruch auf weitere Anpassungen, Herausgabe von Quelldateien oder Support besteht nicht.

13.4 Urheberrecht: Die Urheberrechte verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber darf nicht als Urheber auftreten.

13.5 Referenznennung: Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber als Referenzkunden nennen (Name, Branche, ggf. Ergebnisse). Der Auftraggeber kann dem in Textform widersprechen.

14. Vertraulichkeit & Geheimhaltung

14.1 Beide Parteien verpflichten sich, nicht-öffentliche Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Zusammenarbeit zu verwenden. Ausgenommen ist eine gesetzlich erforderliche Offenlegung.

14.2 Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

15. Höhere Gewalt

15.1 Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände (z. B. Ausfälle oder Richtlinienänderungen von Werbeplattformen, Sperrungen von Werbekonten, behördliche Maßnahmen, Streik, Netz- und Serverausfälle) befreien den Auftragnehmer für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Die Vergütung bereits erbrachter Leistungen bleibt unberührt. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers besteht insoweit nicht.

16. Datenschutz (DSGVO)

16.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der Leistungserbringung. Detaillierte Informationen enthält die separate Datenschutzerklärung.

16.2 Für die Lead-Generierung können Tracking-Codes und Pixel eingesetzt werden. Dies erfolgt in Einklang mit der DSGVO und dem TDDDG.

17. Streitbeilegung & anwendbares Recht

17.1 Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

17.2 Erfüllungsort & Gerichtsstand: Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — Bielefeld. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

17.3 Außergerichtliche Beilegung: Im Streitfall streben die Parteien zunächst eine gütliche Einigung an, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden.

18. Salvatorische Klausel

18.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Änderungen dieser AGB: Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen zu ändern. Änderungen gelten für neue Verträge sofort, für bestehende Verträge nach Ablauf der Ankündigungsfrist.

19.2 Gesamter Vertrag: Diese AGB stellen zusammen mit dem jeweiligen Angebot den vollständigen Vertrag dar. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

20. Kontakt & Rechnungsadresse

Vincent Elbracht Consulting
Geschäftsführung: Vincent Elbracht
Kättkenstraße 10
33790 Halle (Westfalen)
E-Mail: vincent@elbracht-consulting.de
Telefon: +49 151 14172953